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v. 3. Februar 2012
_Krisenstopp_ : Verfassungsbeschwerde, Kontext Finanzkrise, gegen das Rettungspaket von 500 Milliarden Euro : Beschwerde erfolgte am 19. November 2008 durch einen Einzelbürger. Hier einige wichtige Gesichtspunkte, ferner Möglichkeit der Kontaktaufnahme und Erörterung.
Die Grenzen der staatlichen Finanzdisposion über Bürgervermögen sind aufzuzeigen: Die Beschwerde erfolgte durch einen Einzelbürger in Motivation der staatsbürgerlichen Verantwortung gegen behauptete dargelegte gravierende Fehler. Die hohe statistische Ziffer der Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden ist allgemein bekannt. Wegen der übergeordneten Gesichtspunke konnte dies nicht von der Einreichung abhalten. Es soll nicht in öffentlicher Form über die Details der Beschwerde berichtet werden. Die Entscheidungsfindung von Gerichten soll nicht durch zu detaillierte außergerichtliche Erörterung gestört werden. Der Einzelbürger kann nicht Beschwerde einlegen bezüglich des Kernproblems des Rettungspaketes von 500 Milliarden Euro: Politische Panik, Hektik, Überstürzung unter weitgehender faktischer Ausschaltung der parlamentarischen Kontrolle: Das Parlament hat sich von sich aus selbst entmachtet: Durch das Gewohnheitsrecht eines übersetzten Fraktionszwangs und mit Argumenten des Notstands und des nationalen Interesses. Während Haushaltsdebatten über rund 300 Milliarden Euro Monate dauern, dauerte die Debatte über 500 Milliarden Euro 4 Tage, im Parlament einige Stunden hiervon. Der Einzelbürger kann zu diesem Kernproblem keine Beschwerde einreichen. Er kann nur Beschwerde zu eher beiläufig mit verletzten sonstigen Regeln des Grundgesetzes einreichen. Es ist nicht voraussehbar, wie das Gericht befinden wird, hiermit umzugehen. Wegen der erheblichen Bedeutung der Problematik wird gehofft, dass der Entscheid des Gerichts zu den berührten Fragen weiterführende Gesichtspunkte beitragen kann, gleichgültig, wie der Entscheid vom Ergebnis her ausfallen wird. Formale Details der Verfassungsbeschwerde Etwa 55 Seiten Begründung, ferner einige Anlagen, insgesamt etwa 60 Seiten. Beschwerde vom 18. November 2008. Informationen über die Bearbeitung seitens des Gerichts sollen hier zu gegebener Zeit nachgetragen werden, soweit einer Öffentlichkeit nichts entgegensteht. Die Beschwerde musste wegen nötiger Eile in einem noch nicht perfekten Status aller Einzelheiten eingereicht werden. Dies ist in der Beschwerde entschuldigend begründet. Abgabe des Textes an Dritte erfolgt nicht, um dem Gericht störungsfreie Bearbeitung zu ermöglichen. Textauszüge zu Einzelthemen können überlassen werden, soweit nachstehend angegeben. Diese Auszüge betreffen nicht die nur dem Gericht vorliegenden Beschwerdegrundlagen. Sie betreffen nur einige beiläufig aufgetretenen Aspekte, insbesondere einige zu wenig durch die Medien erörterten Fakten.
Personelle Hintergründe des Rettungspaketes: Ein "Triumvirat" der Bundes- Finanzkompetenz? Unmittelbar unterhalb der Bundesregierung, meint der Beschwerdeführer, bestehe eine Art Triumvirat von 3 Fachleuten der Geld- und Währungspolitik. Soweit aus Detail-Informationen erkennbar, sei das Rettungspaket wohl auf dieser kooperativen Ebene konzipiert worden und schließlich zum Projekt der Bundesregierung geworden. Ohne die Nützlichkeit zu werten, detailliert die Verfassungsbeschwerde die wichtigsten beruflichen Stationen dieser 3 Personen und zeigt die gegenseitige Verkopplung ihrer schrittweisen Werdegänge aus Bonner Studienzeit hin zur jetzigen Verantwortung gut 10 Jahre später. Es geht in diesem Fall um die konzeptuelle Verantwortung über das größte Finanzvolumen, das je in Deutschlands Geschichte außerhalb von Kriegszeiten konzipiert wurde. Für Austauschinteresse hierzu bitte die Mail- Adresse am Textende kontaktieren. Der Einreicher der Verfassungsbeschwerde ist dem Autor dieser Zeilen bekannt. Persönliche Hintergründe: Der Vorgang Commerzbank Laut Verfassungsbeschwerde: Die Commerzbank ist in Beziehung zum Rettungspaket schon vor dessen Verabschiedung wohl mit-konzeptuell in Erscheinung getreten, ferner später bei Anträgen. Seitens der EU-Kommission wurden wohl Einwendungen geltendgemacht. ... und: Es bestehen des weiteren bei externenen eigenkapital-artigen Mitwirkungen des Staates bei Aktiengeselschaften einige Gesichtspunkte bezüglich des deutschen Aktienrechts, die seitens der Commerzbank und der EU-Kommission auf Beachtung überprüft werden könnten. Ende der Wiedergabe aus dem Inhalt der Verfassungsbeschwerde. Auf dieser Website sollen Erörterungen bezüglich einzelner Marktteilnehmer nicht erfolgen. Für Austauschinteresse hierzu bitte die Mail- Adresse am Textende kontaktieren. Der Einreicher der Verfassungsbeschwerde ist dem Autor dieser Zeilen bekannt. HRE Hypo Real Estate und DEPFA: Was geschieht hinter den Kulissen? Laut Verfassungsbeschwerde: Bei der Analyse des HRE-Vorganges sind zahlreiche wesentliche Gesichtspunkte aufgetreten, die Anlass geben, Aufklärungsbedarf zu vermuten. Die Frage ist, inwieweit das, was sich aus Berichterstattungen als Bild ergibt, den tatsächlichen wichtigsten Aspekten der komplexen Beziehungen der Akteure entspricht. ... und: Es ist denkbar, dass Aktionäre der HRE Hypo Real Estate aus diesen Analysen zu ihrem Vorgehen Hinweise gewinnen können. ... und: Die Verfassungsbeschwerde stellt auch Fragen der steuerrechtlichen Behandlung der DEPFA. Behandelt wird, inwieweit beispielsweise die irländische DEPFA von Deutschland her mit betrieben wurde, ferner die Frage der Verkopplung mit deutschen Gebietskörperschaften (und Sparkassen und Staatsbanken) zu Kredit- und Zinssatz- Interessen. Ende der Wiedergabe aus dem Inhalt der Verfassungsbeschwerde. Auf dieser Website sollen Erörterungen bezüglich einzelner Marktteilnehmer nicht erfolgen. Für Austauschinteresse hierzu bitte die Mail- Adresse am Textende kontaktieren. Der Einreicher der Verfassungsbeschwerde ist dem Autor dieser Zeilen bekannt. Darf die Bundesregierung eine Bürgschaft über 1 600 Milliarden erklären? Aus der Verfassungsbeschwerde: Die Anfang Oktober erklärte entsprechende "Staatsgarantie" war keine, sondern eine "Patronatserklärung, und zwar eine solche ohne Verbindlichkeit". ... und: Da diese angebliche Staatsgarantie also in Wahrheit wertlos ist, ist sie an sich nicht beschwerdefähig. Aber die Realität ist bei "Patronatserklärungen" (der "Patron" macht sich für etwas stark oder richtiger, "patronales Geradestehen-Engagement für ...") regelmäßig komplizierter als die scheinbare juristische Klarheit. Auf dieser Website sollen Erörterungen bezüglich einzelner politischer Entscheide nicht erfolgen. Für Austauschinteresse hierzu bitte die Mail- Adresse am Textende kontaktieren. Der Einreicher der Verfassungsbeschwerde ist dem Autor dieser Zeilen bekannt. Darf die Sanierung von Landesbanken auf den Bund verlagert werden? Die Verfassungsbeschwerde analysiert die finanziellen Transfereffekte des Rettungspaketes. Diese führen in der gewollten Konzeption des Rettungspaktes im faktischen Ergebnis zu einer recht geräuschlosen Beilegung der politischen Skandale zu wesentlichen Staats- und Förderbanken. Das Rettungspaket erbringt weitgehenden Ausschluss der Öffentlichkeit. ... und: In der Kettenwirkung der Ereignisse geht dies zu Lasten der Bürger. Auf dieser Website sollen Erörterungen bezüglich einzelner politischer Skandale und Entscheide nicht erfolgen. Für Austauschinteresse hierzu bitte die Mail- Adresse am Textende kontaktieren. Der Einreicher der Verfassungsbeschwerde ist dem Autor dieser Zeilen bekannt. Bestreiten des behaupteten Finanzierungsproblems der Wirtschaft (die Rechtfertigung des Rettungspaketes...) Die Verfassungsbeschwerde behandelt, dass die verfügbaren statistischen Daten und die publizierten Verlautbarungen eine allgemeine "Kreditklemme" nicht belegen. Für viele Bereiche bestehe sogar Ausweitung des Kreditvolumens. ... und: Da in einer Weltwirtschaftskrise sehr viele Unternehmen sinkendes Transaktionsvolumen haben und schlechtere Gewinnaussichten, ergibt sich teils sinkender Kreditbedarf, teils auch sinkende Kreditwürdigkeit. Es kann nicht Anliegen des Staates sein, dass sie Banken durch Einschüsse nahelegen, ihre Finanzmittel fürsorgend in insolvenzgefährdete Verwendungen einzulegen. Denn Bankvorstände haben das insoweit prioritäre Risiko des Veruntreuungs- Tatbestandes des gleichen Staates zu beachten. Auf dieser Website sollen Erörterungen bezüglich einzelner politischer Probleme nicht erfolgen. Für Austauschinteresse hierzu bitte die Mail- Adresse am Textende kontaktieren. Der Einreicher der Verfassungsbeschwerde ist dem Autor dieser Zeilen bekannt. Rückabwicklungs- Risiko der privaten Banken Die Verfassungsbeschwerde behandelt ausführlich das Risiko einer eventuell rechtlich zwingend werdenden Rückabwicklung der Hilfen für teilnehmende Banken. Dies beträfe insbesondere private Banken, da wohl überwiegend ohne Rettungsbedarf - überwiegend wohl nicht insolvenzgefährdet. Es wird dargestellt, wieso Rückabwicklung rechtlich zwingend werden könnte. Es wird dargelegt, dass an sich gesunde Banken durch das Rückabwicklungsproblem des Rettungspaketes diejenigen Schwierigkeiten erhalten könnten, die sie vorher nicht hatten. Auf dieser Website sollen Erörterungen bezüglich einzelner politischer Probleme nicht erfolgen. Für Austauschinteresse hierzu bitte die Mail- Adresse am Textende kontaktieren. Der Einreicher der Verfassungsbeschwerde ist dem Autor dieser Zeilen bekannt. Verdeckte Sanierung der Staatsbanken durch die privaten Banken? Die Verfassungsbeschwerde erörtert die Merkwürdigkeit, dass der Staat die privaten Banken zur Rettung zu Lasten des Bürger- Obligos drängt, obgleich diese Banken es möglicherweise weder nötig haben noch wollen. Erläutert wird, dass die Staatsbanken im Fall der breiten Teilnahme der privaten Banken von einer Quersubventionierung begünstigt werden könnten. Die privaten Banken würden möglicherweise ihre staatlichen Konkurrenten subventionieren, damit diese ihnen weiterhin unausgewogene Konkurrenz machen können. Den staatlichen Banken bleibe so zudem die öffentliche Erörterung ihrer teilweise vorliegenden skandal- geeigneten Fehler weitgehend erspart. Es unterbleibe damit die Wähler- Sanktion der abstrafungs- bedürftigen teilweisen Misswirtschaft der wesentlichen Staatsbanken. ... und: Mitschuldige dieser Misswirtschaft seien bei dieser Konzeptierungsform des Rettungspaketes beteiligt gewesen. ... und: Der einzige Weg für die privaten Banken, diese Quersubventionierung zu vermeiden, sei die Nichtteilnahme am Rettungspaket. Auf dieser Website sollen Erörterungen bezüglich einzelner politischer Probleme nicht erfolgen. Für Austauschinteresse hierzu bitte die Mail- Adresse am Textende kontaktieren. Der Einreicher der Verfassungsbeschwerde ist dem Autor dieser Zeilen bekannt. Kartellrecht, Aktienrecht, EU-Rechte in Konflikt mit dem Rettungspaket? Die Verfassungsbeschwerde erörtert diese Gesichtspunkte, obgleich in diesem Kontext nicht von zentraler Bedeutung. ... und: Diese Gesichtpunkte können von zentraler Bedeutung werden, sofern Staatsbanken, HRE Hypo Real Estate und Commerzbank die einzigen wesentlichen Nutzer der Anfangsphase des Rettungspaketes bleiben würden. Gesetzt den Fall, eine Bank finanziert mit dem Geld aus dem Rettungspaket den Aufkauf eines Wettbewerbers auf einem Markt mit bisher nur 3 Teilnehmern: Subventioniert dann der Staat die kartellrechtswidrige Bildung eines Duopols? Gesetzt den Fall, das Rettungspaket koordiniert das Aufteilen eines Wettbewerbers unter anderen Wettbewerbern eines Teilmarktes mit bisher nur 3 bis 4 Akteuren, beispielsweise durch die Gebühren- Motorik des Rettungspaketes und durch Einwirkungsrechte zur Besetzung der leitenden Posten: Bricht der Staat mit dem Rettungspaket dann sein eigenes Wettbewerbsrecht? Wer ist der Schiedsrichter zwischen Kartellamt und der Quasi- Behörde, die den Rettungsfonds gestaltet? Wo im Gesetz ist die Entscheidung im Fall dieser Rechtskollision geregelt? Gesetzt den Fall, bei Eigenkapitalanteilen des Staates aus dem Rettungspaket erfolgen Auflagen zur Geschäftsführung ohne tatsächliche Mitspracherechte eines Teiles der anderen Aktionäre: Wie sieht es mit den Regeln des Aktienrechts aus? Gesetzt den Fall, bei einer nicht-notwendigen "Rettung" müsste die EU intervenieren wegen an sich unzulässiger Staatshilfe: Wird sie es tun oder wohlwollend verzichten? Und wenn sie wohlwollend verzichtet, verletzt sie dann nicht selber EU-Recht (Ermessensspielraum überschritten)? Wer kann auf Einhaltung des EU-Rechts klagen? Was geschieht im Fall eines Erfolges einer eventuellen Klage, sofern erst einige Jahre später rechtskräftig entschieden? Auf dieser Website sollen Erörterungen bezüglich einzelner politischer Probleme nicht erfolgen. Für Austauschinteresse hierzu bitte die Mail- Adresse am Textende kontaktieren. Der Einreicher der Verfassungsbeschwerde ist dem Autor dieser Zeilen bekannt.
Finanzielle Förderer dringend gesucht. Die Verfassungsbeschwerde ist Aufgabe 1 und schwer genug zur Arbeitsmenge und Komplexität. Nun ist Aufgabe 2 in Arbeit, nämlich allen Argumenten schon jetzt gewisse Wirkung zu verschaffen, um großes Übel für uns alle abzuwehren. 500 Milliarden Euro, das entspricht etwa 12.000 Euro pro Haushalt. Es entspricht etwa 50.000 Euro pro Haushalt der aktiven Steuerzahler (bespielsweise 2 Erwerbstätige mit deutschem Durchschnittseinkommen). Hier wird der stellvertretend für ziemlich alle Bürger gehandelt. Die Forums- Stellungnahmen im Internet zeigen eindeutig: Nur eine winzige Minorität der Bürger bejaht noch das Rettungspaket, sobald mehr Information über die Problematik vorliegt. Sofern Sie einen finanziellen Beitrag von 100 Euro oder mehr beitragen möchten, so senden Sie bitte eine Mitteilung an eine der Mail-Adressen am Textende. Mit Beträgen um 10 oder 20 Euro ist nicht gedient. Bei den Initiatoren des Engagements wird nicht am Hungertuch genagt. Es besteht aber durchaus Finanzierungsbedarf. (Leider kein Ex-Investbanker unter den Initiatoren und leider keine Millionen auf Liechtensteiner Bankkonten - wir müssen etwas falsch gemacht haben im Leben? Im nächsten Leben machen wir das richtiger - versprochen!). Austausch und Kontakt "Unsichtbar wird der Wahnsinn, wenn er genügend große Ausmaße angenommen hat." (Bertolt Brecht) "Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind." (von...???) "Jede Wahrheit muss drei Stadien hinter sich bringen: Im Ersten wird sie verhöhnt, Im Zweiten wird ihr feindlich begegnet und Im Dritten wird sie als selbstverständlich akzeptiert." (Arthur Schopenhauer, 1788-1860) Und wenn eine Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg bleibt? Kein Grund zur Ausübung des Rechts auf Widerstand - denn in einer Demokratie gilt: "Der Stimmzettel ist stärker als die Kugel." (Abraham Lincoln) Bei Austauschinteresse bitte Mitteilung an: ok @ jus7.com - Die ersten Mails betreffen die Kostenfrage. - Für Journalisten kostenfrei (Quellenpublizierung erbeten). Eventuelle Anregungen zur Textverbesserung an: ok @ mrmio.com --- "Nichts ist schwerer und erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und zu sagen: Nein!" (Kurt Tucholsky, 1890-1935) Siteverwaltung für Kritik: ok @ infos7.com
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