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   v. 3. Februar 2012
Staatsbanken schließen - insbes. KfW


Staatsbanken schließen - wesentliche öffentliche Banken schließen
- wegen erwiesener zu wesentlicher Misswirtschaft
(Jierzu bestehen auf dieser Website 2 ähnlich argumentierendeTextseiten. Der nachstende Text entstand April 2008. Weitere Texte hierzu entstanden während der Finanzkrise ab September 2008.)

Schließung aller öffentlichen Banken einfordern - ausgenommen die Sparkassen


Die Situation der Landesbanken ist bereits seit etwa 1970 teils chaotisch.

Ursache ist, dass die Politiker mit diesen Landesbanken ihren Machttrieb, ihre Vetterngeschäfte und ihre Zusatzposten fütterten. So richtig gebraucht hat die Landesbanken - im Sinn von Vollbanken - eigentlich niemand.

Die Misswirtschaft war und ist nicht bei allen verheerend, aber bei zu vielen. Der faktische Zusammenbruch des Systems in diesen Jahren hat als Hauptursache, dass durch sinnvolle EU-Regeln die künstlichen Zinsvorteile der Landesbanken fortgefallen sind. Damit ist das Hauptgeschäft wegegefallen, nämlich, mit diesen Zinsvorteilen das staatlich verfochtene Wettbewerbsideal durch eben diesen Staat zu underwandern.


Welche Bankenkreise braucht das Land?


Bewährt haben sich in Deutschland jahrzehnteland eigentlich nur 2 Bankenkreise: Sparkassen und Genossenschaftsbanken

Dahingegen die privat- "kapitalistischen" Banken haben die Finanzierung der Kleinen der Wirtschaft überwiegend den jeweiligen periodischen Renditeinteressen untergeordnet. Ursachen dieser Unterordnung sind tief verankert im Bankenrecht, Investrecht, Vorsorgerecht - also überweigend staatlich verursache Fehlentwicklung, soweit Fehlentwicklung.

Ursachen hin/her - jedenfalls, die privaten Bankenkreise mit überregionalem Zweigstellennetz haben sich den Kleinen der Wirtschaft gegenüber zunehmend entfremdet.

Konkurrenz benötigt vorzugsweise drei Anbieter. Da bietet sich die Postbank an.

Nach vorstehender Bilanz sollte die Postbank jedoch besser nicht in die Hände der privaten Finanzkreise gelangen. Wie sollte das anders enden als mit der gleichen Reduzierung auf taktische Interessen der Finanzakteure.

Es sollte also versucht werden, mit den Postbank ein drittes Modell des gemeinschaftlichen Eigentums zu gestalten. Da gäbe es viele Varianten. Eine davon wäre eine AG mit maximal 0,1 Prozent Anteil pro Aktionär und eine (refinanzierbare) Pflichtaktie bei Konteneröffnung. Das wäre also ein Mittelding zwischen Volksaktie und Genossenschaftsbank.

Andere Varianten mögen besser sein. Hier war nur zu beweisen, dass es Alternativen überhaupt gibt.

Sinn hätte es vorwiegend, sofern dieser dritte Bankkreis sodann auf das Regionalgeschäft rings um ihre jeweiligen Zweigstellen orientiert wäre und auch Kredite für die Kleinen der Wirtschaft in das Hauptgeschäft integrieren würde.

Verfassungswidrigkeit - Argumente, gerichtet auf Schließung der KfW

Zu behaupten, dass das Aufzehren der KfW - Reserven für die IKB- Verluste "nicht vom Steuerzahler" zu tragen sei, ist eine unvorstellbare Wahrheitsumkehrung (zivilisierte Umschreibung für L...). Wie konnten Verantwortliche der KfW derartiges gegenüber dem uninformierten Bürger und Journalisten verlautbaren? Das ist jedenfalls endgültiger Beleg, dass dies Politiker- Tantiemen- Monster KfW abzuwickeln ist.

Ein 100- Milliarden- Euro- Finanzmonster für Politiker- Tantiemen legitimieren zu wollen mit ein paar Studenkrediten und ein paar Krümeln Existenzgründungs- Darlehen, das wäre ein Zusatzskandal der KfW.

Landesbanken : Varianten einer Schließung von Landesbanken durch Umwidmung

Als Schließung kann durchaus angesehen werden, dass Landesbanken zukünftig nur noch als gemeinschaftliche Organisation von Sparkassen für größere Kreditsummen mitwirken.

Zu unterbinden ist aber - analog zum Sparkassen-Statut - , eigenständige Finanzierungen außerhalb von Deutschland zu betreiben. Absichten von Auslandsfinanzierungen werden allerdings zuweilen vorgetragen und wären deshalb durch Reglungen zu unterbinden.















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Wertpapiere / Arten / Regulierung ('EFBC )


übertragbare Wertpapiere ('EFBC )
 

  Finanzdienstleister im Sektor der Wertpapiere Regulierung.  
  Werbung und Direktvertrieb / übertragbare Wertpapiere Regulierung.  
  handelsfähige Wertpapiere Regulierung.  
  üblicherweise auf dem Kapitalmarkt gehandelte Wertpapiere Regulierung.  
  auf dem Kapitalmarkt gehandelte Wertpapiergattungen Regulierung.  
  Staatstitel Regulierung.  
  Staatsanleihen Regulierung.  
  Aktien Regulierung.  
  Fonds - Wertpapiere Regulierung.
 

  handelbare Wertpapiere zum Erwerb von Aktien durch Zeichnung Regulierung.  
  Wertpapiere, die zum Erwerb von Aktien durch Umtausch berechtigen Regulierung.  
  Aktienzertifikate Regulierung.  
  als Teil einer Serie ausgegebene Schuldverschreibungen Regulierung.  
  Index-Optionsscheine Regulierung.  
  Wertpapiere, die zum Erwerb von Index-Optionen berechtigen. Regulierung.  
  Wertpapiere, die zum Erwerb von Index-Optionsscheinen durch Zeichnung berechtigen. Regulierung.  
  Wertpapiere, die zum Erwerb von Schuldverschreibungen berechtigen. Regulierung.


Geldmarktinstrumente ('EFBC )
 

  Geldmarktinstrumente Regulierung.  
  üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelten Kategorien von Instrumenten Regulierung.  
  Schatzanweisungen Regulierung.  
  Einlagenzertifikate Regulierung.  
  Commercial Papers. Regulierung.
 

  Finanzterminkontrakte - gleichwertige Instrumente Regulierung.  
  Wert eines Finanzinstrumentes Regulierung.  
  Terminkontrakte - mit Zahlung begleichen Regulierung.  
  Terminkontrakte - Berechnungsweise - Schwankungen der Zinssätze Regulierung.  
  Terminkontrakte - Schwankungen der Wechselkurse Regulierung.


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Vermögenswerte / Rechtssystem ('EEA)


Sachwerte ('ETE )
 

  Sachwerte Rechtssystem.  
  Rohstoffe Rechtssystem.  
  Gold Rechtssystem.  
  Silber Rechtssystem.  
  Edelmetalle Rechtssystem.  
  Sammlungen Rechtssystem.  
  Sammlerstücke Rechtssystem.


Immobilien ('REB )
 

  Immobilienfonds Rechtssystem.  
  Renditeimmobilien Rechtssystem.  
  Miethaus Rechtssystem.  
  Eigenheim Rechtssystem.  
  eigengenutztes Eigenheim Rechtssystem.  
  Eigentumswohnung Rechtssystem.  
  eigengenutzte Eigentumswohnung Rechtssystem.


Immaterialgüter ('EPE )
 

  Urheberrechte Rechtssystem.  
  Autorenrechte Rechtssystem.  
  Lizenten Rechtssystem.  
  Patente Rechtssystem.


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Finanzdienstleister / Rechtssystem ('EBB )


Finanzdienste ('EBB )
 

  professionelle und institutionelle Anleger Rechtssystem.  
  Wertpapierfirmen Rechtssystem.  
  Kreditinstitute Rechtssystem.  
  Finanzinstitute Rechtssystem.  
  Versicherungsunternehmen Rechtssystem.  
  Fonds Rechtssystem.  
  Organisationen für gemeinsame Anlagen Rechtssystem.  
  Fonds für Renten und Altersversorgung Rechtssystem.


Finanzdienstleister ('EBB )
 

  Finanzdienstleistungen Rechtssystem.  
  Wertpapierdienstleistungen Rechtssystem.  
  Wertpapiere Rechtssystem.  
  Finanzmarkt Dienstleistungen Wertpapiere Rechtssystem.  
  Finanzdienstleister Rechtssystem.  
  Wertpapierfirmen Rechtssystem.  
  Binnenmarkt für Finanzdienstleister Rechtssystem.


Versicherung und ähnliches ('EBB  )
 

  Versicherer Rechtssystem.  
  Versicherungsunternehmen Rechtssystem.  
  Rückversicherer Rechtssystem.  
  Unternehmen für Rückversicherung Rechtssystem.  
  Unternehmen für Retrozession Rechtssystem.  
  Systems der Arbeitnehmerbeteiligung Rechtssystem.


staatliche Stellen ('EBB  )
 

  Zentralbank Rechtssystem.  
  öffentlichen Einrichtungen für die Verwaltung der staatlichen Schulden Rechtssystem.  
  Verwaltung der staatlichen Schulden Rechtssystem.  
  Platzierung der staatlichen Schuldtitel Rechtssystem.


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Verluste: wie Sie Ihr Geld zurück erhalten. / Rechtslage ('EEYE )


Anlegerschutz ('EEYE )
 

  Aufsichtsvorschriften für Finanzdienstleister Rechtslage.  
  Aufsichtsvorschriften für Wertpapierfirmen Rechtslage.  
  Aufsichtsvorschriften, die Finanzdienstleister beachten müssen; Rechtslage.  
  Aufsichtsvorschriften, die Wertpapierfirmen beachten müssen; Rechtslage.  
  Vorschriften - Anlegerschutz Rechtslage.  
  Vorschriften, um Rechte der Anleger zu schützen Rechtslage.  
  Rechte der Anleger - Geld oder Finanzinstrumente Rechtslage.  
  Rechte der Anleger schützen in bezug auf Gelder Rechtslage.  
  Rechte der Anleger schützen - Finanzinstrumente Rechtslage.  
  Anlegerrechte schützen - Finanzinstrumente Rechtslage.


Finanzdienstleister / Insolvenz ('EEYE )
 

  die meisten Staaten haben Regelungen der Anlegerentschädigung Rechtslage.  
  Regelungen der Anlegerentschädigung gelten meist nicht für alle Finanzdienstleister Rechtslage.  
  Insolvenz eines Finanzdienstleisters Rechtslage.  
  Liquidation eines Finanzdienstleisters Rechtslage.


Verluste / Entschädigung ('EEYE )
 

  Kreditinstitute Rechtslage.  
  Finanzgeschäfte Rechtslage.  
  Einlagensicherungssystem Rechtslage.  
  System der Einlagensicherung Rechtslage.  
  Finanzdienstleister sorgfältig auswählen Rechtslage.  
  Anleger hat einen Teil der Verluste zu tragen Rechtslage.  
  Geldanlage Verlust Entschädigung - zusätzliche Deckung Rechtslage.  
  Störungen des Marktes Rechtslage.


Aufsichtssystem ('EEYE )
 

  Aufsichtssystem Rechtslage.  
  Aufsichtssystem - vollständiger Schutz Rechtslage.  
  Kein Aufsichtssystem kann vollständigen Schutz bieten Rechtslage.  
  Betrügereien werden begangen Rechtslage.  
  Betrug - Finanzdienstleister Rechtslage.


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Verlustanzeige für Entschädigung / Rechtslage ('EEYE )


Anmeldung von Forderung / Fristen ('EEYE )
 

  Anleger ist ohne ungebührliche Verzögerung zu entschädigen Rechtslage.  
  sobald die Gültigkeit seiner Forderung festgestellt Rechtslage.  
  angemessener Zeitraum für die Anmeldung von Forderungen Rechtslage.  
  Frist für Anmeldung von Fonderung von Entschädigung abgelaufen Rechtslage.  
  Schadensersatz - Fristablauf sollte nicht eingewandt werden Rechtslage.  
  aus gutem Grund Forderung nicht rechtzeitig gemacht Rechtslage.


Forderung der Anleger / Bedingungen ('EEYE )
 

  Höhe einer Anlegerforderung Rechtslage.  
  Forderung - Vorschriften und Vertragsbedingungen Rechtslage.  
  Forderung - Betrag, Aufrechnung und Gegenforderung Rechtslage.  
  Forderung - Bewertung, Geld oder Wert Rechtslage.  
  Forderung - zugrunde legen Marktwerts Rechtslage.
 

  Forderungen im Zusammenhang mit Transaktionen Rechtslage.  
  Forderungen mit Strafverfahren - verurteilt wegen Geldwäsche Rechtslage.  
  Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche Rechtslage.  
  Geldwäsche - kein Anspruch auf Entschädigung Rechtslage.  
  Geldwäsche - kein Anspruch auf System der Entschädigung der Anleger Rechtslage.


Formalitäten / Entschädigung ('EEYE )
 

  Widerruf der Zulassung des Finanzdienstleisters Rechtslage.  
  kann Anleger nicht uneingeschränkt verfügen Rechtslage.  
  nicht uneingeschränkt über Einlagebetrag oder Wertpapiere verfügen Rechtslage.  
  Feststellung der Berechtigung der Forderung Rechtslage.  
  Feststellung der Höhe der Forderung Rechtslage.  
  Formalitäten für Erhalt von Entschädigung Rechtslage.


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Öffentliche Haushalte (VOX7 LIBRA LIMIT) / ('VBA)


Anmeldung von Forderung / Fristen ('EEYE )
 

  Anleger ist ohne ungebührliche Verzögerung zu entschädigen.  
  sobald die Gültigkeit seiner Forderung festgestellt.  
  angemessener Zeitraum für die Anmeldung von Forderungen.  
  Frist für Anmeldung von Fonderung von Entschädigung abgelaufen.  
  Schadensersatz - Fristablauf sollte nicht eingewandt werden.  
  aus gutem Grund Forderung nicht rechtzeitig gemacht.


Forderung der Anleger / Bedingungen ('EEYE )
 

  Höhe einer Anlegerforderung.  
  Forderung - Vorschriften und Vertragsbedingungen.  
  Forderung - Betrag, Aufrechnung und Gegenforderung.  
  Forderung - Bewertung, Geld oder Wert.  
  Forderung - zugrunde legen Marktwerts.
 

  Forderungen im Zusammenhang mit Transaktionen.  
  Forderungen mit Strafverfahren - verurteilt wegen Geldwäsche.  
  Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche.  
  Geldwäsche - kein Anspruch auf Entschädigung.  
  Geldwäsche - kein Anspruch auf System der Entschädigung der Anleger.


Formalitäten / Entschädigung ('EEYE )
 

  Widerruf der Zulassung des Finanzdienstleisters.  
  kann Anleger nicht uneingeschränkt verfügen.  
  nicht uneingeschränkt über Einlagebetrag oder Wertpapiere verfügen.  
  Feststellung der Berechtigung der Forderung.  
  Feststellung der Höhe der Forderung.  
  Formalitäten für Erhalt von Entschädigung.


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Finanzdienstleister / Rechtssystem ('EBB )


Finanzdienste ('EBB )
 

  professionelle und institutionelle Anleger Rechtssystem.  
  Wertpapierfirmen Rechtssystem.  
  Kreditinstitute Rechtssystem.  
  Finanzinstitute Rechtssystem.  
  Versicherungsunternehmen Rechtssystem.  
  Fonds Rechtssystem.  
  Organisationen für gemeinsame Anlagen Rechtssystem.  
  Fonds für Renten und Altersversorgung Rechtssystem.


Finanzdienstleister ('EBB )
 

  Finanzdienstleistungen Rechtssystem.  
  Wertpapierdienstleistungen Rechtssystem.  
  Wertpapiere Rechtssystem.  
  Finanzmarkt Dienstleistungen Wertpapiere Rechtssystem.  
  Finanzdienstleister Rechtssystem.  
  Wertpapierfirmen Rechtssystem.  
  Binnenmarkt für Finanzdienstleister Rechtssystem.


Versicherung und ähnliches ('EBB  )
 

  Versicherer Rechtssystem.  
  Versicherungsunternehmen Rechtssystem.  
  Rückversicherer Rechtssystem.  
  Unternehmen für Rückversicherung Rechtssystem.  
  Unternehmen für Retrozession Rechtssystem.  
  Systems der Arbeitnehmerbeteiligung Rechtssystem.


staatliche Stellen ('EBB  )
 

  Zentralbank Rechtssystem.  
  öffentlichen Einrichtungen für die Verwaltung der staatlichen Schulden Rechtssystem.  
  Verwaltung der staatlichen Schulden Rechtssystem.  
  Platzierung der staatlichen Schuldtitel Rechtssystem.


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Ersparnisse / Rechtsanwalt ('EEA)


Bankkonten usw. ('EEC )
 

  Bankkonto Rechtsanwalt.  
  Sparkonto Rechtsanwalt.  
  Tagesgeld Rechtsanwalt.  
  Tagesgeldkonto Rechtsanwalt.  
  Festgeld Rechtsanwalt.  
  Festgeldkonto Rechtsanwalt.
 

  Girokonto Rechtsanwalt.  
  privates Konto Rechtsanwalt.  
  Verbraucherkonto Rechtsanwalt.  
  geschäftliches Konto Rechtsanwalt.  
  Nummernkonto Rechtsanwalt.  
  Bankgeheimnis Rechtsanwalt.
 

  Darlehnskonto Rechtsanwalt.  
  Überziehungsprovision‎ Rechtsanwalt.  
  genehmigte Überziehung‎ Rechtsanwalt.
 

  Bauparkonto Rechtsanwalt.  
  Bauparen Rechtsanwalt.  
  Bauparkasse Rechtsanwalt.


Festverzinslich ('EEC )
 

  Anleihen Rechtsanwalt.  
  Schuldverschreibung Rechtsanwalt.  
  Unternehmensanleihen Rechtsanwalt.  
  Staatsanleihen Rechtsanwalt.  
  Anleihenfonds Rechtsanwalt.  
  Pfandbriefe Rechtsanwalt.


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Verluste: wie Sie Ihr Geld zurück erhalten. / Regulierung ('EEYE )


System der Anlegerentschädigung ('EEYE )
 

  Der Schutz der Anleger Regulierung.  
  Anlegerschutz Regulierung.  
  Erhaltung des Vertrauens in das Finanzsystem Regulierung.  
  System der Anlegerentschädigung Regulierung.  
  EU Mitgliedstaaten System Entschädigung der Anleger Regulierung.  
  für Kleinanleger ein Mindestschutz Regulierung.  
  Wertpapierfirma nicht in der Lage, Verpflichtungen nachzukommen. Regulierung.  
  Geldanlage Kunden Regulierung.  
  Geldanlage-Unternehmen - Anleger-Kunden Regulierung.


Kleinanleger / Schutz ('EEYE )
 

  Kleinanleger - Zweigstellen von ausländischen Finanzdienstleistern Regulierung.  
  Kleinanleger erwerben Finanzdienstleistungen Regulierung.  
  Kleinanleger - grenzüberschreitende Dienstleistungen Regulierung.  
  Kleinanleger - vertrauensvoll Regulierung.  
  Finanzdienstleister im Inland Regulierung.  
  Geldanleger Mindestschutz gewährleistet Regulierung.


ausländische Finanzdienstleister ('EEYE )
 

  ausländischer Finanzdienstleister - im Rahmen der Niederlassungsfreiheit Regulierung.  
  ausländischer Finanzdienstleister - im freien Dienstleistungsverkehrs Regulierung.  
  in ihrem Herkunftsstaat keinem System der Anlegerentschädigung unterliegen Regulierung.  
  einem System der Einlagensicherung angehören ohne gleichwertigen Schutz Regulierung.  
  inländischer Anlegerschutz Regulierung.  
  inländisches Entschädigungssystems Regulierung.  
  inländisches System der Einlagensicherung Regulierung.  
  Vorschrift - Mitglied des inländischen Entschädigungssystems Regulierung.


Forderungen und Aufsicht ('EEYE )
 

  Finanzdienstleistung Regulierung.  
  Zweigstelle - rechtlich unselbständiger Teil eines Unternehmens Regulierung.  
  zuständige Behörde Regulierung.  
  Beaufsichtigung von Kreditinstituten Regulierung.
 

  System der Einlagensicherung Regulierung.  
  Finanzdienstleister nicht in der Lage, Verpflichtungen aus Forderungen der Anleger nachzukommen Regulierung.  
  Gericht - Entscheidung, der Forderungen der Anleger gegen Finanzdienstleister zum Ruhen bringt Regulierung.


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Anleger Verluste / Fälle / Regulierung ('EEYE )


Germany / Deutschland / Allemagne ('EEYD )
 

  2008 CMS-Spread Ladder-Swap , Deutsche Bank AG Regulierung.  
  Spread Ladder-Swap Regulierung.  
  Zinswetten , Deutsche Bank Regulierung.
 

  2010 Emittent Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH Regulierung.  
  Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH Regulierung.  
  Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value Regulierung.
 

  2009 Hedge-Fonds K1, X1 Fund Allocation GmbH, Helmut Kiener, Hamburg, Würzburg, Aschaffenburg Regulierung.  
  Helmut Kiener Regulierung.  
  2009 K1 Global Ltd., Genussrechte Klasse A, British Virgin Islands - BVI, Nito Asset Management Ltd. London, Rabobank Regulierung.  
  K1 Global Ltd., Genussrechte Klasse A,  
  K1 Global Ltd. Regulierung.
 

  2009 K1 Global Ltd. Vienna Life Fonds Police; Vienna Life Lebensversicherung AG, Liechtenstein Regulierung.  
  K1 Global Ltd. Vienna Life Fonds Police Regulierung.  
  2009 K1 Invest Ltd. Genussrechte Klasse A Regulierung.  
  K1 Invest Ltd. Genussrechte Klasse A Regulierung.  
  K1 Invest Ltd. Vienna Life Fonds Police Regulierung.
 

  2009 X1 Global Index Zertifikat Regulierung.  
  X1 Global Index Zertifikat Regulierung.  
  2009 X1 Global Garantie Index-Zertifikat Regulierung.  
  X1 Global Garantie Index-Zertifikat Regulierung.
 

  2008 geschlossene DG Immobilien- Fonds, DG Fonds Nr. 32 34 35 37 39 Regulierung.  
  Tochteruntenehmen der DZ Bank AG; Raiffeisenbank: Volksbank; Südwestbank. Regulierung.
 

  2008 HRE Hypo Real Estate, DEPFA Ireland Regulierung.  
  HRE Regulierung.  
  DEPFA Regulierung.
 

  2008 Lehman Brothers Regulierung.  
  Lehman Brothers Regulierung.  
  Lehman Regulierung.
 

  2008 Kaupthing Island Regulierung.  
  Kaupthing Regulierung.
 

  IKB Regulierung.  
  2007 IKB Regulierung.
 

  2005 Allgemeine HypothekenBank Rheinboden AG, AHBR Regulierung.  
  Allgemeine HypothekenBank Rheinboden AG Regulierung.  
  AHBR Regulierung.
 

  2005 Frankfurter Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH Regulierung.  
  Phoenix Regulierung.  
  Phoenix Kapitaldienst GmbH Regulierung.  
  EdW Regulierung.  
  2005 Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen, EdW, Phoenix Regulierung.  
  Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen EdW Regulierung.  
  EdW Regulierung.
 

  2000 Deutsche Telekom Börsengang, DT3 Regulierung.  
  Deutsche Telekom Börsengang Regulierung.


Luxembourg / Luxemburg ('EEYD )
 

  2005 AMIS AG Regulierung.  
  AMIS Regulierung.


USA - (soon far more for USA) ('EEYD )
 

  2008 Lehman Brothers Regulierung.  
  Lehman Regulierung.
 

  2008 Madoff Regulierung.  
  Madoff Regulierung.



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Verlustanzeige für Entschädigung / Rechtslage ('EEYE )


Anmeldung von Forderung / Fristen ('EEYE )
 

  Anleger ist ohne ungebührliche Verzögerung zu entschädigen Rechtslage.  
  sobald die Gültigkeit seiner Forderung festgestellt Rechtslage.  
  angemessener Zeitraum für die Anmeldung von Forderungen Rechtslage.  
  Frist für Anmeldung von Fonderung von Entschädigung abgelaufen Rechtslage.  
  Schadensersatz - Fristablauf sollte nicht eingewandt werden Rechtslage.  
  aus gutem Grund Forderung nicht rechtzeitig gemacht Rechtslage.


Forderung der Anleger / Bedingungen ('EEYE )
 

  Höhe einer Anlegerforderung Rechtslage.  
  Forderung - Vorschriften und Vertragsbedingungen Rechtslage.  
  Forderung - Betrag, Aufrechnung und Gegenforderung Rechtslage.  
  Forderung - Bewertung, Geld oder Wert Rechtslage.  
  Forderung - zugrunde legen Marktwerts Rechtslage.
 

  Forderungen im Zusammenhang mit Transaktionen Rechtslage.  
  Forderungen mit Strafverfahren - verurteilt wegen Geldwäsche Rechtslage.  
  Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche Rechtslage.  
  Geldwäsche - kein Anspruch auf Entschädigung Rechtslage.  
  Geldwäsche - kein Anspruch auf System der Entschädigung der Anleger Rechtslage.


Formalitäten / Entschädigung ('EEYE )
 

  Widerruf der Zulassung des Finanzdienstleisters Rechtslage.  
  kann Anleger nicht uneingeschränkt verfügen Rechtslage.  
  nicht uneingeschränkt über Einlagebetrag oder Wertpapiere verfügen Rechtslage.  
  Feststellung der Berechtigung der Forderung Rechtslage.  
  Feststellung der Höhe der Forderung Rechtslage.  
  Formalitäten für Erhalt von Entschädigung Rechtslage.


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Anleger Verluste / Fälle / Rechtslage ('EEYE )


Germany / Deutschland / Allemagne ('EEYD )
 

  2008 CMS-Spread Ladder-Swap , Deutsche Bank AG Rechtslage.  
  Spread Ladder-Swap Rechtslage.  
  Zinswetten , Deutsche Bank Rechtslage.
 

  2010 Emittent Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH Rechtslage.  
  Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH Rechtslage.  
  Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value Rechtslage.
 

  2009 Hedge-Fonds K1, X1 Fund Allocation GmbH, Helmut Kiener, Hamburg, Würzburg, Aschaffenburg Rechtslage.  
  Helmut Kiener Rechtslage.  
  2009 K1 Global Ltd., Genussrechte Klasse A, British Virgin Islands - BVI, Nito Asset Management Ltd. London, Rabobank Rechtslage.  
  K1 Global Ltd., Genussrechte Klasse A,  
  K1 Global Ltd. Rechtslage.
 

  2009 K1 Global Ltd. Vienna Life Fonds Police; Vienna Life Lebensversicherung AG, Liechtenstein Rechtslage.  
  K1 Global Ltd. Vienna Life Fonds Police Rechtslage.  
  2009 K1 Invest Ltd. Genussrechte Klasse A Rechtslage.  
  K1 Invest Ltd. Genussrechte Klasse A Rechtslage.  
  K1 Invest Ltd. Vienna Life Fonds Police Rechtslage.
 

  2009 X1 Global Index Zertifikat Rechtslage.  
  X1 Global Index Zertifikat Rechtslage.  
  2009 X1 Global Garantie Index-Zertifikat Rechtslage.  
  X1 Global Garantie Index-Zertifikat Rechtslage.
 

  2008 geschlossene DG Immobilien- Fonds, DG Fonds Nr. 32 34 35 37 39 Rechtslage.  
  Tochteruntenehmen der DZ Bank AG; Raiffeisenbank: Volksbank; Südwestbank. Rechtslage.
 

  2008 HRE Hypo Real Estate, DEPFA Ireland Rechtslage.  
  HRE Rechtslage.  
  DEPFA Rechtslage.
 

  2008 Lehman Brothers Rechtslage.  
  Lehman Brothers Rechtslage.  
  Lehman Rechtslage.
 

  2008 Kaupthing Island Rechtslage.  
  Kaupthing Rechtslage.
 

  IKB Rechtslage.  
  2007 IKB Rechtslage.
 

  2005 Allgemeine HypothekenBank Rheinboden AG, AHBR Rechtslage.  
  Allgemeine HypothekenBank Rheinboden AG Rechtslage.  
  AHBR Rechtslage.
 

  2005 Frankfurter Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH Rechtslage.  
  Phoenix Rechtslage.  
  Phoenix Kapitaldienst GmbH Rechtslage.  
  EdW Rechtslage.  
  2005 Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen, EdW, Phoenix Rechtslage.  
  Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen EdW Rechtslage.  
  EdW Rechtslage.
 

  2000 Deutsche Telekom Börsengang, DT3 Rechtslage.  
  Deutsche Telekom Börsengang Rechtslage.


Luxembourg / Luxemburg ('EEYD )
 

  2005 AMIS AG Rechtslage.  
  AMIS Rechtslage.


USA - (soon far more for USA) ('EEYD )
 

  2008 Lehman Brothers Rechtslage.  
  Lehman Rechtslage.
 

  2008 Madoff Rechtslage.  
  Madoff Rechtslage.



Im Suchfeld oben am Seitenanfang eine dieser Wortkombinationen eingeben (oder einfach komplette Zeile ins Suchfeld kopieren). - Sofern Anführungszeichen, diese exakt an der gleichen Stelle eingeben.
Anleger Verluste / Fälle / Witz ('EEYE )


Germany / Deutschland / Allemagne ('EEYD )
 

  2008 CMS-Spread Ladder-Swap , Deutsche Bank AG Witz.  
  Spread Ladder-Swap Witz.  
  Zinswetten , Deutsche Bank Witz.
 

  2010 Emittent Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH Witz.  
  Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH Witz.  
  Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value Witz.
 

  2009 Hedge-Fonds K1, X1 Fund Allocation GmbH, Helmut Kiener, Hamburg, Würzburg, Aschaffenburg Witz.  
  Helmut Kiener Witz.  
  2009 K1 Global Ltd., Genussrechte Klasse A, British Virgin Islands - BVI, Nito Asset Management Ltd. London, Rabobank Witz.  
  K1 Global Ltd., Genussrechte Klasse A,  
  K1 Global Ltd. Witz.
 

  2009 K1 Global Ltd. Vienna Life Fonds Police; Vienna Life Lebensversicherung AG, Liechtenstein Witz.  
  K1 Global Ltd. Vienna Life Fonds Police Witz.  
  2009 K1 Invest Ltd. Genussrechte Klasse A Witz.  
  K1 Invest Ltd. Genussrechte Klasse A Witz.  
  K1 Invest Ltd. Vienna Life Fonds Police Witz.
 

  2009 X1 Global Index Zertifikat Witz.  
  X1 Global Index Zertifikat Witz.  
  2009 X1 Global Garantie Index-Zertifikat Witz.  
  X1 Global Garantie Index-Zertifikat Witz.
 

  2008 geschlossene DG Immobilien- Fonds, DG Fonds Nr. 32 34 35 37 39 Witz.  
  Tochteruntenehmen der DZ Bank AG; Raiffeisenbank: Volksbank; Südwestbank. Witz.
 

  2008 HRE Hypo Real Estate, DEPFA Ireland Witz.  
  HRE Witz.  
  DEPFA Witz.
 

  2008 Lehman Brothers Witz.  
  Lehman Brothers Witz.  
  Lehman Witz.
 

  2008 Kaupthing Island Witz.  
  Kaupthing Witz.
 

  IKB Witz.  
  2007 IKB Witz.
 

  2005 Allgemeine HypothekenBank Rheinboden AG, AHBR Witz.  
  Allgemeine HypothekenBank Rheinboden AG Witz.  
  AHBR Witz.
 

  2005 Frankfurter Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH Witz.  
  Phoenix Witz.  
  Phoenix Kapitaldienst GmbH Witz.  
  EdW Witz.  
  2005 Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen, EdW, Phoenix Witz.  
  Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen EdW Witz.  
  EdW Witz.
 

  2000 Deutsche Telekom Börsengang, DT3 Witz.  
  Deutsche Telekom Börsengang Witz.


Luxembourg / Luxemburg ('EEYD )
 

  2005 AMIS AG Witz.  
  AMIS Witz.


USA - (soon far more for USA) ('EEYD )
 

  2008 Lehman Brothers Witz.  
  Lehman Witz.
 

  2008 Madoff Witz.  
  Madoff Witz.



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Politik - alternative Sichtweise / Parodie ('VBA)

 
  Politiker Parodie.  
  Politik Parodie.  
  Parteien Parodie.  
  Wahlen Parodie.  
  Wähler Parodie.  
  Parlament Parodie.  
  Abgeordneter Parodie.  
  lobby Parodie.  
  Bürgerrechte Parodie.  
  Bürgerpflichten Parodie.

 
  Politiker Cartoon.  
  Politik Cartoon.  
  Parteien Cartoon.  
  Wahlen Cartoon.  
  Wähler Cartoon.  
  Parlament Cartoon.  
  Abgeordneter Cartoon.  
  lobby Cartoon.  
  Bürgerrechte Cartoon.  
  Bürgerpflichten Cartoon.

 
  Politiker Aphorismus.  
  Politik Aphorismus.  
  Parteien Aphorismus.  
  Wahlen Aphorismus.  
  Wähler Aphorismus.  
  Parlament Aphorismus.  
  Abgeordneter Aphorismus.  
  lobby Aphorismus.  
  Bürgerrechte Aphorismus.  
  Bürgerpflichten Aphorismus.

 
  Politiker Spaß.  
  Politik Spaß.  
  Parteien Spaß.  
  Wahlen Spaß.  
  Wähler Spaß.  
  Parlament Spaß.  
  Abgeordneter Spaß.  
  lobby Spaß.  
  Bürgerrechte Spaß.  
  Bürgerpflichten Spaß.


Geschäft und Manipulation / Unterschlagung ('EYC )

 
  Unternehmen Unterschlagung.  
  Auftragsvergabe Unterschlagung.  
  Weißkragenkriminalität Unterschlagung.  
  Medikamente Unterschlagung.  
  Wissenschaft Unterschlagung.  
  wissenschaftliche Studie Unterschlagung.
 

  Glückspiel Unterschlagung.  
  Sport Unterschlagung.  
  Spielmanipulation Unterschlagung.
 

  Steueroase Unterschlagung.  
  Bankgeheimnis Unterschlagung.  
  Geldwäsche Unterschlagung.













Verfassungsbeschwerde, gerichtet auf Schließung aller Förderbanken

Der Mustertext ist abrufbar für 10 Euro Jahresmitgliedschaft, Zahlung per PAYPAL, Kenncode: "Bürgergemeinschaft Förderfilz".

Noch sehr kurze Erstversion. - Bestelldetails folgen, sobald verfügbar. - Einstweilen Vorkontakt an: ok_AT_vox7.com

Die Förderbanken sind eine besonders gelungene Konstruktion, die Verfassung gewohnheitsrechtlich zu brechen. Denn alles Geld, dass der Staat aus der Staatskasse für Zwecke verausgabt, gehört laut Verfassungsrecht in den öffentlichen Haushalt. Andernfalls handelt es sich um verbotene "schwarze Kassen", dunkle Löcher im All des staatlichen Förderfilzes.

Das Parlament kann die Vergabe durchaus standardisieren (Beispiel: anteilige Investitionsförderung). Aus dem namentlich bezifferten Haushalt herausfallen (als Globalziffern) dürfen aber nur Zusagen, die nicht Ermressensentscheid sind, sondern rechtlichen Anspruch beinhalten.

Für staatliche Förderungen, gleich welcher Art, braucht man im übrigen keine Bank, sondern nur eine Förderstelle, die zur Verhinderung von Korruption und Verfilzung des weiteren nach beamtenrechtlichen Regeln zu führen wäre. Eine Bank ist den Zwängen des Bankenrechts unterworfen, also letztlich dem Zwang zu schwarzen Kassen. Eine Förderbank kann deshalb nicht mehr den Zwängen des Haushaltsrechts unterworfen sein, sofern diese differieren - und das ist unvermeidlich. - Da Steuergeld, ist Haushaltsrecht aber zwingen prioritär. Förderbanken sind also verfassungsrechtlich zwingend zu schließen.


Nie wieder ruinierte öffentliche Banken!


Nur eine inexistente öffentliche Bank ist eine gute öffentliche Bank. (Sparkassen sind von dieser Kritik ausgeklammert - haben sich ja bewährt.)

Wäre den vorstehenden Gesichtspunkten schon immer entsprochen worden, so hätte es keinen einzigen Landesbank- Skandal gegeben.

Durch die Banken- Misswirtschaft verliert jeder deutsche Haushalt im Jahresdoppel 2007/2008 wohl etwa 500 Euro (insgesamt wohl rund 20 Milliarden Euro) - oder wer weiß, vielleicht sogar das Doppelte.

Inzwischen spricht man ja schon nicht mehr davon, welche Landesbank Skandale und Verluste hat, sondern, welche möglichwerise keine hat. Der deutsche Bürger fragt sich, wie die von seinen Politikern geführten Landesbanken die Frechheit besitzen konnten, mit deutschem Steuerbürger- Eigentum nicht Deutschland zu finanzieren, sondern faule Hypothekendarlehn auf US-Eigenheime und sonstige Absurditäten.




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(Falls hierdurch vielleicht bald schuldenfrei,dürfen Sie die korrekten Teilbeträge / Gläubiger sodann freiwillig vergleichsartig bedienen... Falls dies gewählt, dann Bestätigung an Schufa zur Bedingung machen - über Umwandlung in verlustfreien Ratenvertrag... Durch Abtretungen und Anerkenntnisse können Sie gesetzesentsprechende Gleichbehandlung der Korrekten mit den anderen durchsetzen: Gerechtigkeit & Ethik diktieren, Aasgeier aushebeln.)


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