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   v. 3. Februar 2012
Finanzkrise: Fristenkongruenz Ursachen

Finanzkrise Fristenkongruenz Ursachen :

Praktisch keine Einlagen- und Kreditbank ist in der Lage, die Verträge mit den Einlegern einzuhalten. Praktisch jede übliche Bank wird liquiditätsmäßig insolvent, sofern alle Anleger ihre Guthaben im Rahmen der vertraglichen Fristen annullieren. Praktisch jede übliche Bank mit dieser Tätigkeit finanziert fristenwidrig. Gut oder falsch?

Dieser Text entstand Ende 2008 während der Finanzkrise. Der Text ist aber von allgemeinem ständigen Interesse. Soweit noch Bezug zur Krise 2007...2011 im Text enthalten sein sollte, so wird dies demnächst entfernt.

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Prinzip der Einlagenbank


Der folgende Fristenstatus gilt beispielsweise für Sparkassen, Volksbanken, private Geschäftsbanken.

Diese Banken verfügen meist nur über ein relativ kleines Eigenkapital, gemessen an üblichen Regeln der Wirtschaft. Das Eigenkapital ist meist nur etwa 10 % der Gesamtsumme. Dies ist die übliche Anforderung des Bankenrechts der entwickelten Volkswirtschaften. Für sorgfältig geführte Bankgeschäfte ist dies durchaus ausreichend, zumal stille nicht-buchungspflichtige Reserven hinzutreten.

Die Bank erhält Einlagen mit unterschiedlichen Laufzeiten und Kündigungsfristen. Ein wesentlicher Teil der Einlagen ist recht kurzfristig, weil die Einleger es so wünschen und sich dann mit weniger Zinsen zufrieden geben.

Bei Ausleihungen kann die Bank nicht mit ähnlich kurzen Fristen arbeiten. Immobilienfinanzierungen als Dauerfinanzierung mit tilgenden Annuitäten müssen normalerweise mindestens 10 Jahre Laufzeit haben.

Bei anderen Krediten ergibt sich oft eine Laufzeit zwischen einem und 5 Jahren. Unabhängig davon, was der Vertrag besagt, können viele Ausleihungen auf keinen Fall fristgerecht eingefordert werden. Fristengemäße Annullierung von Kreditlinien von Unternehmen würde in vielen Fällen oder eher meistens die Insolvenz der Unternehmen herbeiführen, also Ausfall der Bankforderung.

Hinzu kommt, dass viele Unternehmen nicht voll ausgeschöpfte Kreditlinien haben. Die Bank macht dies gerne, weil sie für die volle Summe eine Provision erhält, ohne voll leisten zu müssen. Gerade in Krisenperioden werden Unternehmen dazu tendieren, diese Kreditlinien auszuschöpfen und das Geld möglicherweise sogar bei einer anderen Bank zu parken.

Sehr offenkundig ist die Bank im Fall von generellem "Run" zahlungsunfähig. Die Fristenkongruenz schützt.

Wenn alle Einleger ihre Einlagen fristengerecht abrufen ("Run"), so kann die Bank aus ihren eigenen Möglichkeiten heraus der Summe der Anforderungen regelmäßig nicht entsprechen. Dies ergibt sich aus der zuvor dargestellten Zusammensetzung von Einlagen und Ausleihungen.

Diese generelle Situation ist durchaus gesetzlich zulässig und sogar volkswirtschaftlich wünschenswert. Es ist also volkswirtschaftlich wünschenswert, dass das Bankwesen zusammenbrechen kann. Denn nur so kann der Sparwille optimal abgeschöpft und optimal in mehr Wirtschaft kanalisiert werden.

Allerdings muss den Risiken vorgebeugt werden. Deshalb gibt es im Bankenrecht aller entwickelten Volkswirtschaften die Regeln der Fristenkongruenz.

Es ist bekannt, dass normalerweise ein Run nicht erfolgt, so lange eine Bank nicht überschuldet ist und so lange die Zusammensetzung der Einleger natürlich gewachsen ist und überwiegend ohne Finanzakteure ist. Auch die Vertrauensbeziehung der Bank vor Ort zu ihren Kunden vor Ort ist gewöhnlich hervorragende Sicherung gegen das Run- Risiko.

Die bankrechtlichen Regeln der Fristenkongruenz sichern Mindestregeln, die den Erfahrungswerten entsprechen. Außerdem kann im Fall von irrationalen Bankkunden- Abrufen der Einlagen ein Moratorium der Auszahlungen für Ruhe sorgen. Ist diese Reglung mit der passenden öffentlichen Botschaft eingepackt, so kann der Effekt durchaus beruhigend sein.


Sünden zur Fristenkongruenz


Zu Problemen kommt es immer dann, wenn Regeln verletzt wurden. Beispiele:

Wenn das Eigenkapital fehlt,
beispielsweise möglicherweise bei Offshore- Gesellschaften, die von der Karabik aus Finanzgeschäfte betreiben, so besteht kein Risiko- Puffer, beispielsweise bei Ausfällen der eigenen Ausleihungen. - Beispiel: Wenn in der Krise 2007...2011 die ausgegebenen Hypotheken in den USA überwiegend nicht mehr bedient werden und als Anlage des Portefeuilles wesentlich sind. Dann spricht es sich herum, und die erfahrenen Finanzakteure werden überwiegend gleichzeitig ihre gewährten Darlehen abrufen. Oft bedingt das Problem auch eine vertragliche Berechtigung zur fristlosen Kündigung der Einlagen.

Wenn die Fristenkongruenz fehlt:
Wenn langfristige Geldausleihung systematisch durch kurzfristige Einlagen refinanziert wurden, sofern es sich bei den Einlegern um routinierte Finanzakteure handelt. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese irgendwann einmal überwiegend und gleichzeitig ihre Einlagen abrufen, ist dann nahezu 100-%-ig. Die Frage ist dann nur, wann es aus irgendeinem Anlass passiert.

In allen derartigen Fällen ist Insolvenz des problematischen Finanzakteurs garantiert.

Zunächst ist es möglicherweise nur eine Liquiditäts- Insolvenz. Gewöhnlich kommen dann aber erhebliche Vertragsstrafen hinzu, wie auch immer diese genannt werden. Das ist analog zum Überziehungszins des einfachen Bankkontos. Die Vertragssstrafen verzehren dann rasch das - meist geringe - Eigenkapital. Es wird dann meist sehr rasch auch eine Überschuldungs- Insolvenz.

Das deutsche Bankrecht verbietet derartige Fehler und Umgehungen. Die Problematik von IKB / KfW und HRE:

Vorstände und Aufsichtsräte deutcher Banken haben darüber zu wachen, dass die Regeln der Fristenkongruenz eingehalten werden. Ein Verstoß kann zivil- und auch strafrechtliche Folgewirkungen haben.

Verdeckte Umgehungsformen sind in gleicher Weise rechtswidrig wie die Umgehung der deutschen Steuerpflicht durch eine Familienstiftung eines deutschen Freiberuflers in Liechtenstein.

Vorstände und Aufsichtsräte wesentlicher Banken verfügen über ausreichenden rechtlichen Beistand, diese Problematik gesetzestreu zu beachten. Bedingung ist, dass Vorstände und Aufsichtsräte wirklich beachten wollen.

Es darf als Wissen des juristischen Erstsemesters angesehen werden, dass die Karibik- Konstruktionen der IKB eine unzulässige Umgehungsform darstellten. Auch Wirtschaftsstudenten studieren Jura bis zu einem Niveau, das diese Erkenntnis zwingend umfasst. Außerdem darf sich jemand für Vorstandsposten nur anbieten, sofern er für sich in Anspruch nimmt, derart elementare Regeln zu kennen.

Bei der HRE Hypo Real Estate ist dies komplexer. Bisher sind die juristisch relevanten Aspekte in den Medien kaum erarbeitet worden. Sofern eine Bank eine ausländische Bank erwirbt, die solchen Regeln vielleicht nicht unterworfen ist, so ist zunächst einmal zu überprüfen, ob sie im Sitzland wirklich solchen Regeln nicht unterworfen ist. Sodann ist zu prüfen, in welcher rechtlichen Form die Muttergesellschaft für die Mängel der Fristenkongruenz in eine Haftungsbeziehung eingebunden wurde oder nicht. - Siehe hierzu eine besondere Seite über die HRE Hypo Real Estate - bereits verfügbar oder in Vorbereitung.

Wenn Banken scheitern, so fehlt es selten an gravierenden Verstößen.

Dies wurde vorstehend gezeigt.

Wir haben uns damit abzufinden, dass praktisch keine Bank für Einlagen und Ausleihungen buchstabengetreu einhalten kann, was sie verspricht. Dies an sich ist nicht auslösend für Probleme.

Auslösend für Probleme ist regelmäßig, dass gravierende Verstöße anderer Art erfolgten.

Natürlich können auch schicksalsbedingte Vorgänge eintreten. Eine Bank, die vom Wirbelsturm in Trümmer verwandelt wird, gerät möglicherweise hierdurch in Insolvenz, aber dies ohne Verstoß. Doch dies ist natürlich extremer Ausnahmefall.

Faustregel: Eine Insolvenz einer Bank hat praktisch immer Schuldige. Fast immer wurde gravierend gegen geltendes Recht verstoßen. Fast immer bestehen zivilrechtliche Ansprüche der Geschädigten.

Strafrechtliche Vorwürfe sollen immer nur behutsam und nach Anhörung des anderen erhoben werden. Aber jedenfalls sollte die Analyse der Ursachen immer auch die Analyse zu Regeln des Strafrechts umfassen.




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Geldanlage und Vermögensbildung / Parodie ('EEA)




Aktien ('EFE )
 

  Börsenanlage Parodie.  
  Aktien Parodie.  
  Aktienfonds Parodie.  
  Indexfonds Parodie.  
  Indexfond mit Aktien Parodie.  
  Aktienindexfond Parodie.  
  Börsenindexfond Parodie.


Versicherungen ('EVE )
 

  Lebensversicherung Parodie.  
  Rentenversicherung Parodie.  
  Leibrente Parodie.  
  Riester Parodie.  
  Riesterrente Parodie.


Firmenanteile ('ESE )
 

  Darlehn an Freunde Parodie.  
  Darlehn für Gründer Parodie.  
  Darlehn mit Gewinnbeteiligung Parodie.  
  Unternehmensanteile Parodie.  
  Firmenanteile Parodie.  
  Genussscheine Parodie.  
  Beteiligung Parodie.  
  Firmenbeteiligung Parodie.  
  Unternehmensbeteiligung Parodie.  
  Steuersparmodell Parodie.


Derivate ('EEFY )
 

  Derivate Parodie.  
  Derivate unübersichtlich Parodie.  
  Derivate komplexe Verträge Parodie.  
  Derivate komplexe Klauseln Parodie.  
  Derivate Kleingedrucktes Parodie.  
  Derivate kleingedruckt Parodie.  
  Derivate hohe Gebühren Parodie.  
  Derivate versteckte Gebühren Parodie.  
  Derivate kaum kontrollierbar Parodie.  
  Derivate versteckte Klauseln Parodie.  
  Derivate nur Experten verdienen Parodie.


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Verluste: wie Sie Ihr Geld zurück erhalten. / Regulierung ('EEYE )


Anlegerschutz ('EEYE )
 

  Aufsichtsvorschriften für Finanzdienstleister Regulierung.  
  Aufsichtsvorschriften für Wertpapierfirmen Regulierung.  
  Aufsichtsvorschriften, die Finanzdienstleister beachten müssen; Regulierung.  
  Aufsichtsvorschriften, die Wertpapierfirmen beachten müssen; Regulierung.  
  Vorschriften - Anlegerschutz Regulierung.  
  Vorschriften, um Rechte der Anleger zu schützen Regulierung.  
  Rechte der Anleger - Geld oder Finanzinstrumente Regulierung.  
  Rechte der Anleger schützen in bezug auf Gelder Regulierung.  
  Rechte der Anleger schützen - Finanzinstrumente Regulierung.  
  Anlegerrechte schützen - Finanzinstrumente Regulierung.


Finanzdienstleister / Insolvenz ('EEYE )
 

  die meisten Staaten haben Regelungen der Anlegerentschädigung Regulierung.  
  Regelungen der Anlegerentschädigung gelten meist nicht für alle Finanzdienstleister Regulierung.  
  Insolvenz eines Finanzdienstleisters Regulierung.  
  Liquidation eines Finanzdienstleisters Regulierung.


Verluste / Entschädigung ('EEYE )
 

  Kreditinstitute Regulierung.  
  Finanzgeschäfte Regulierung.  
  Einlagensicherungssystem Regulierung.  
  System der Einlagensicherung Regulierung.  
  Finanzdienstleister sorgfältig auswählen Regulierung.  
  Anleger hat einen Teil der Verluste zu tragen Regulierung.  
  Geldanlage Verlust Entschädigung - zusätzliche Deckung Regulierung.  
  Störungen des Marktes Regulierung.


Aufsichtssystem ('EEYE )
 

  Aufsichtssystem Regulierung.  
  Aufsichtssystem - vollständiger Schutz Regulierung.  
  Kein Aufsichtssystem kann vollständigen Schutz bieten Regulierung.  
  Betrügereien werden begangen Regulierung.  
  Betrug - Finanzdienstleister Regulierung.


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Verluste: wie Sie Ihr Geld zurück erhalten. / Regulierung ('EEYE )


System der Anlegerentschädigung ('EEYE )
 

  Der Schutz der Anleger Regulierung.  
  Anlegerschutz Regulierung.  
  Erhaltung des Vertrauens in das Finanzsystem Regulierung.  
  System der Anlegerentschädigung Regulierung.  
  EU Mitgliedstaaten System Entschädigung der Anleger Regulierung.  
  für Kleinanleger ein Mindestschutz Regulierung.  
  Wertpapierfirma nicht in der Lage, Verpflichtungen nachzukommen. Regulierung.  
  Geldanlage Kunden Regulierung.  
  Geldanlage-Unternehmen - Anleger-Kunden Regulierung.


Kleinanleger / Schutz ('EEYE )
 

  Kleinanleger - Zweigstellen von ausländischen Finanzdienstleistern Regulierung.  
  Kleinanleger erwerben Finanzdienstleistungen Regulierung.  
  Kleinanleger - grenzüberschreitende Dienstleistungen Regulierung.  
  Kleinanleger - vertrauensvoll Regulierung.  
  Finanzdienstleister im Inland Regulierung.  
  Geldanleger Mindestschutz gewährleistet Regulierung.


ausländische Finanzdienstleister ('EEYE )
 

  ausländischer Finanzdienstleister - im Rahmen der Niederlassungsfreiheit Regulierung.  
  ausländischer Finanzdienstleister - im freien Dienstleistungsverkehrs Regulierung.  
  in ihrem Herkunftsstaat keinem System der Anlegerentschädigung unterliegen Regulierung.  
  einem System der Einlagensicherung angehören ohne gleichwertigen Schutz Regulierung.  
  inländischer Anlegerschutz Regulierung.  
  inländisches Entschädigungssystems Regulierung.  
  inländisches System der Einlagensicherung Regulierung.  
  Vorschrift - Mitglied des inländischen Entschädigungssystems Regulierung.


Forderungen und Aufsicht ('EEYE )
 

  Finanzdienstleistung Regulierung.  
  Zweigstelle - rechtlich unselbständiger Teil eines Unternehmens Regulierung.  
  zuständige Behörde Regulierung.  
  Beaufsichtigung von Kreditinstituten Regulierung.
 

  System der Einlagensicherung Regulierung.  
  Finanzdienstleister nicht in der Lage, Verpflichtungen aus Forderungen der Anleger nachzukommen Regulierung.  
  Gericht - Entscheidung, der Forderungen der Anleger gegen Finanzdienstleister zum Ruhen bringt Regulierung.


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Verluste: wie Sie Ihr Geld zurück erhalten. / Rechtssystem ('EEYE )


System der Anlegerentschädigung ('EEYE )
 

  Der Schutz der Anleger Rechtssystem.  
  Anlegerschutz Rechtssystem.  
  Erhaltung des Vertrauens in das Finanzsystem Rechtssystem.  
  System der Anlegerentschädigung Rechtssystem.  
  EU Mitgliedstaaten System Entschädigung der Anleger Rechtssystem.  
  für Kleinanleger ein Mindestschutz Rechtssystem.  
  Wertpapierfirma nicht in der Lage, Verpflichtungen nachzukommen. Rechtssystem.  
  Geldanlage Kunden Rechtssystem.  
  Geldanlage-Unternehmen - Anleger-Kunden Rechtssystem.


Kleinanleger / Schutz ('EEYE )
 

  Kleinanleger - Zweigstellen von ausländischen Finanzdienstleistern Rechtssystem.  
  Kleinanleger erwerben Finanzdienstleistungen Rechtssystem.  
  Kleinanleger - grenzüberschreitende Dienstleistungen Rechtssystem.  
  Kleinanleger - vertrauensvoll Rechtssystem.  
  Finanzdienstleister im Inland Rechtssystem.  
  Geldanleger Mindestschutz gewährleistet Rechtssystem.


ausländische Finanzdienstleister ('EEYE )
 

  ausländischer Finanzdienstleister - im Rahmen der Niederlassungsfreiheit Rechtssystem.  
  ausländischer Finanzdienstleister - im freien Dienstleistungsverkehrs Rechtssystem.  
  in ihrem Herkunftsstaat keinem System der Anlegerentschädigung unterliegen Rechtssystem.  
  einem System der Einlagensicherung angehören ohne gleichwertigen Schutz Rechtssystem.  
  inländischer Anlegerschutz Rechtssystem.  
  inländisches Entschädigungssystems Rechtssystem.  
  inländisches System der Einlagensicherung Rechtssystem.  
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Forderungen und Aufsicht ('EEYE )
 

  Finanzdienstleistung Rechtssystem.  
  Zweigstelle - rechtlich unselbständiger Teil eines Unternehmens Rechtssystem.  
  zuständige Behörde Rechtssystem.  
  Beaufsichtigung von Kreditinstituten Rechtssystem.
 

  System der Einlagensicherung Rechtssystem.  
  Finanzdienstleister nicht in der Lage, Verpflichtungen aus Forderungen der Anleger nachzukommen Rechtssystem.  
  Gericht - Entscheidung, der Forderungen der Anleger gegen Finanzdienstleister zum Ruhen bringt Rechtssystem.


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Verlustanzeige für Entschädigung / Rechtslage ('EEYE )


Anmeldung von Forderung / Fristen ('EEYE )
 

  Anleger ist ohne ungebührliche Verzögerung zu entschädigen Rechtslage.  
  sobald die Gültigkeit seiner Forderung festgestellt Rechtslage.  
  angemessener Zeitraum für die Anmeldung von Forderungen Rechtslage.  
  Frist für Anmeldung von Fonderung von Entschädigung abgelaufen Rechtslage.  
  Schadensersatz - Fristablauf sollte nicht eingewandt werden Rechtslage.  
  aus gutem Grund Forderung nicht rechtzeitig gemacht Rechtslage.


Forderung der Anleger / Bedingungen ('EEYE )
 

  Höhe einer Anlegerforderung Rechtslage.  
  Forderung - Vorschriften und Vertragsbedingungen Rechtslage.  
  Forderung - Betrag, Aufrechnung und Gegenforderung Rechtslage.  
  Forderung - Bewertung, Geld oder Wert Rechtslage.  
  Forderung - zugrunde legen Marktwerts Rechtslage.
 

  Forderungen im Zusammenhang mit Transaktionen Rechtslage.  
  Forderungen mit Strafverfahren - verurteilt wegen Geldwäsche Rechtslage.  
  Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche Rechtslage.  
  Geldwäsche - kein Anspruch auf Entschädigung Rechtslage.  
  Geldwäsche - kein Anspruch auf System der Entschädigung der Anleger Rechtslage.


Formalitäten / Entschädigung ('EEYE )
 

  Widerruf der Zulassung des Finanzdienstleisters Rechtslage.  
  kann Anleger nicht uneingeschränkt verfügen Rechtslage.  
  nicht uneingeschränkt über Einlagebetrag oder Wertpapiere verfügen Rechtslage.  
  Feststellung der Berechtigung der Forderung Rechtslage.  
  Feststellung der Höhe der Forderung Rechtslage.  
  Formalitäten für Erhalt von Entschädigung Rechtslage.


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Verluste: wie Sie Ihr Geld zurück erhalten. / Rechtslage ('EEYE )


System der Anlegerentschädigung ('EEYE )
 

  Der Schutz der Anleger Rechtslage.  
  Anlegerschutz Rechtslage.  
  Erhaltung des Vertrauens in das Finanzsystem Rechtslage.  
  System der Anlegerentschädigung Rechtslage.  
  EU Mitgliedstaaten System Entschädigung der Anleger Rechtslage.  
  für Kleinanleger ein Mindestschutz Rechtslage.  
  Wertpapierfirma nicht in der Lage, Verpflichtungen nachzukommen. Rechtslage.  
  Geldanlage Kunden Rechtslage.  
  Geldanlage-Unternehmen - Anleger-Kunden Rechtslage.


Kleinanleger / Schutz ('EEYE )
 

  Kleinanleger - Zweigstellen von ausländischen Finanzdienstleistern Rechtslage.  
  Kleinanleger erwerben Finanzdienstleistungen Rechtslage.  
  Kleinanleger - grenzüberschreitende Dienstleistungen Rechtslage.  
  Kleinanleger - vertrauensvoll Rechtslage.  
  Finanzdienstleister im Inland Rechtslage.  
  Geldanleger Mindestschutz gewährleistet Rechtslage.


ausländische Finanzdienstleister ('EEYE )
 

  ausländischer Finanzdienstleister - im Rahmen der Niederlassungsfreiheit Rechtslage.  
  ausländischer Finanzdienstleister - im freien Dienstleistungsverkehrs Rechtslage.  
  in ihrem Herkunftsstaat keinem System der Anlegerentschädigung unterliegen Rechtslage.  
  einem System der Einlagensicherung angehören ohne gleichwertigen Schutz Rechtslage.  
  inländischer Anlegerschutz Rechtslage.  
  inländisches Entschädigungssystems Rechtslage.  
  inländisches System der Einlagensicherung Rechtslage.  
  Vorschrift - Mitglied des inländischen Entschädigungssystems Rechtslage.


Forderungen und Aufsicht ('EEYE )
 

  Finanzdienstleistung Rechtslage.  
  Zweigstelle - rechtlich unselbständiger Teil eines Unternehmens Rechtslage.  
  zuständige Behörde Rechtslage.  
  Beaufsichtigung von Kreditinstituten Rechtslage.
 

  System der Einlagensicherung Rechtslage.  
  Finanzdienstleister nicht in der Lage, Verpflichtungen aus Forderungen der Anleger nachzukommen Rechtslage.  
  Gericht - Entscheidung, der Forderungen der Anleger gegen Finanzdienstleister zum Ruhen bringt Rechtslage.


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Anleger Verluste / Fälle / Rechtslage ('EEYE )


Germany / Deutschland / Allemagne ('EEYD )
 

  2008 CMS-Spread Ladder-Swap , Deutsche Bank AG Rechtslage.  
  Spread Ladder-Swap Rechtslage.  
  Zinswetten , Deutsche Bank Rechtslage.
 

  2010 Emittent Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH Rechtslage.  
  Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH Rechtslage.  
  Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value Rechtslage.
 

  2009 Hedge-Fonds K1, X1 Fund Allocation GmbH, Helmut Kiener, Hamburg, Würzburg, Aschaffenburg Rechtslage.  
  Helmut Kiener Rechtslage.  
  2009 K1 Global Ltd., Genussrechte Klasse A, British Virgin Islands - BVI, Nito Asset Management Ltd. London, Rabobank Rechtslage.  
  K1 Global Ltd., Genussrechte Klasse A,  
  K1 Global Ltd. Rechtslage.
 

  2009 K1 Global Ltd. Vienna Life Fonds Police; Vienna Life Lebensversicherung AG, Liechtenstein Rechtslage.  
  K1 Global Ltd. Vienna Life Fonds Police Rechtslage.  
  2009 K1 Invest Ltd. Genussrechte Klasse A Rechtslage.  
  K1 Invest Ltd. Genussrechte Klasse A Rechtslage.  
  K1 Invest Ltd. Vienna Life Fonds Police Rechtslage.
 

  2009 X1 Global Index Zertifikat Rechtslage.  
  X1 Global Index Zertifikat Rechtslage.  
  2009 X1 Global Garantie Index-Zertifikat Rechtslage.  
  X1 Global Garantie Index-Zertifikat Rechtslage.
 

  2008 geschlossene DG Immobilien- Fonds, DG Fonds Nr. 32 34 35 37 39 Rechtslage.  
  Tochteruntenehmen der DZ Bank AG; Raiffeisenbank: Volksbank; Südwestbank. Rechtslage.
 

  2008 HRE Hypo Real Estate, DEPFA Ireland Rechtslage.  
  HRE Rechtslage.  
  DEPFA Rechtslage.
 

  2008 Lehman Brothers Rechtslage.  
  Lehman Brothers Rechtslage.  
  Lehman Rechtslage.
 

  2008 Kaupthing Island Rechtslage.  
  Kaupthing Rechtslage.
 

  IKB Rechtslage.  
  2007 IKB Rechtslage.
 

  2005 Allgemeine HypothekenBank Rheinboden AG, AHBR Rechtslage.  
  Allgemeine HypothekenBank Rheinboden AG Rechtslage.  
  AHBR Rechtslage.
 

  2005 Frankfurter Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH Rechtslage.  
  Phoenix Rechtslage.  
  Phoenix Kapitaldienst GmbH Rechtslage.  
  EdW Rechtslage.  
  2005 Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen, EdW, Phoenix Rechtslage.  
  Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen EdW Rechtslage.  
  EdW Rechtslage.
 

  2000 Deutsche Telekom Börsengang, DT3 Rechtslage.  
  Deutsche Telekom Börsengang Rechtslage.


Luxembourg / Luxemburg ('EEYD )
 

  2005 AMIS AG Rechtslage.  
  AMIS Rechtslage.


USA - (soon far more for USA) ('EEYD )
 

  2008 Lehman Brothers Rechtslage.  
  Lehman Rechtslage.
 

  2008 Madoff Rechtslage.  
  Madoff Rechtslage.



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Politik - alternative Sichtweise / Korruption ('VBA)

 
  Politiker Korruption.  
  Politik Korruption.  
  Parteien Korruption.  
  Wahlen Korruption.  
  Wähler Korruption.  
  Parlament Korruption.  
  Abgeordneter Korruption.  
  lobby Korruption.  
  Bürgerrechte Korruption.  
  Bürgerpflichten Korruption.

 
  Politiker Vetternwirtschaft.  
  Politik Vetternwirtschaft.  
  Parteien Vetternwirtschaft.  
  Wahlen Vetternwirtschaft.  
  Wähler Vetternwirtschaft.  
  Parlament Vetternwirtschaft.  
  Abgeordneter Vetternwirtschaft.  
  lobby Vetternwirtschaft.  
  Bürgerrechte Vetternwirtschaft.  
  Bürgerpflichten Vetternwirtschaft.


Geschäft und Manipulation / Korruption Bekämpfung ('EYC )

 
  Unternehmen Korruption Bekämpfung.  
  Auftragsvergabe Korruption Bekämpfung.  
  Weißkragenkriminalität Korruption Bekämpfung.  
  Medikamente Korruption Bekämpfung.  
  Wissenschaft Korruption Bekämpfung.  
  wissenschaftliche Studie Korruption Bekämpfung.
 

  Glückspiel Korruption Bekämpfung.  
  Sport Korruption Bekämpfung.  
  Spielmanipulation Korruption Bekämpfung.
 

  Steueroase Korruption Bekämpfung.  
  Bankgeheimnis Korruption Bekämpfung.  
  Geldwäsche Korruption Bekämpfung.


Geschäft und Manipulation / ('EYC )

 
  Unternehmen.  
  Auftragsvergabe.  
  Weißkragenkriminalität.  
  Medikamente.  
  Wissenschaft.  
  wissenschaftliche Studie.
 

  Glückspiel.  
  Sport.  
  Spielmanipulation.
 

  Steueroase.  
  Bankgeheimnis.  
  Geldwäsche.





Wahrheit? Wechselt alle 7 Tage. Wiederkommen!
Sagt der eine Taubenzüchter zum anderen: “Die Politiker sind wie die Tauben”! “Wieso denn?”, fragt der andere. “Nun, solange sie unten sind fressen sie dir aus der Hand. Sind sie oben, dann scheißen sie dir auf den Kopf”

Preussen-Deutschland hatte 67 Millionen Einwohner und 420 000 Beamte. 100 Jahre später bei nur wenig mehr Bevölkerung gibt es 4 Milllionen im öffentlichen Dienst." (Anzeige, 1/4 Seite, FAZ 2002-03-06 p.7: Eberhard Bodecker, Brandenburg-Preußen-Museum, Wustau in Brandenburg.

(Anno 1652:) Du edles Fräulein Geld, um dich wirbt jedermann. Was machts, weil deine Lieb auf Erden alles kann. - Du edles Fräulein Geld, - Du bist der Erden Herze - der Herzen ihr Magnet - der Augen Liebeskerze - mehr als Penelope; - es buhlt die ganze Welt um dich - du bist die Braut - du edles Fräulein Geld -um dich ein jeder wirbt. - Mann reitt, mann fährt, mann lauffet, - man rennt nur nach dir. - Um dich man sich hier rauffet, - das Gold der neuen Welt die Alte Kriege macht. - (Satirisches Flugblatt auf die Macht des Geldes. 1652)

Was ist Optimismus? Ein Banker, der am Sonntag noch fünf Hemden bügelt.

Entwicklungshilfe nimmt das Geld der Armen in den reichen Ländern und gibt es den Reichen in den armen Ländern. (Achmed Mohamed Saleh, Journalist aus Tansania)



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Themen und Ziele?
» Arbeit, Job, Arbeitsplatz, Arbeitsplatzssuche, Anstellung, Bewerbung, CV, Lebenslauf?
» Jemanden suchen, Leute suchen, Personensuche, Information suchen, Information finden, Suchmaschine?
Wünsche, Träume und Realität?
» Wie kann ich abnehmen? Wie kann ich zunehmen? Wie wird man reich? Wie wird man berühmt?
Am teuersten, Luxus, für Millionäre & Milliardäre?
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Vermögenswerte / Rechtssystem ('EEA)


Sachwerte ('ETE )
 

  Sachwerte Rechtssystem.  
  Rohstoffe Rechtssystem.  
  Gold Rechtssystem.  
  Silber Rechtssystem.  
  Edelmetalle Rechtssystem.  
  Sammlungen Rechtssystem.  
  Sammlerstücke Rechtssystem.


Immobilien ('REB )
 

  Immobilienfonds Rechtssystem.  
  Renditeimmobilien Rechtssystem.  
  Miethaus Rechtssystem.  
  Eigenheim Rechtssystem.  
  eigengenutztes Eigenheim Rechtssystem.  
  Eigentumswohnung Rechtssystem.  
  eigengenutzte Eigentumswohnung Rechtssystem.


Immaterialgüter ('EPE )
 

  Urheberrechte Rechtssystem.  
  Autorenrechte Rechtssystem.  
  Lizenten Rechtssystem.  
  Patente Rechtssystem.


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Geldanlage + Finanzierung / Betrug ('E)

 
  Geldanlage Betrug.  
  Finanzen Betrug.  
  Finanzierung Betrug.  
  Banken Betrug.  
  Börse Betrug.  
  Finanzdienstleister Betrug.  
  Anlageberater Betrug.
 

  Sparkonto Betrug.  
  Festgeldkonto Betrug.  
  Aktien Betrug.  
  Anleihen Betrug.  
  Fonds Betrug.
 

  Lebensversicherung Betrug.  
  Rentenversicherung Betrug.  
  Immobilien Betrug.  
  gold Betrug.  
  Nummernkonto Betrug.  
  Bankgeheimnis Betrug.

 
  Geldanlage Rechtslage.  
  Finanzen Rechtslage.  
  Finanzierung Rechtslage.  
  Banken Rechtslage.  
  Börse Rechtslage.  
  Finanzdienstleister Rechtslage.  
  Anlageberater Rechtslage.
 

  Sparkonto Rechtslage.  
  Festgeldkonto Rechtslage.  
  Aktien Rechtslage.  
  Anleihen Rechtslage.  
  Fonds Rechtslage.
 

  Lebensversicherung Rechtslage.  
  Rentenversicherung Rechtslage.  
  Immobilien Rechtslage.  
  gold Rechtslage.  
  Nummernkonto Rechtslage.  
  Bankgeheimnis Rechtslage.


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Geldanlage und Vermögensbildung / Parodie ('EEA)




Aktien ('EFE )
 

  Börsenanlage Parodie.  
  Aktien Parodie.  
  Aktienfonds Parodie.  
  Indexfonds Parodie.  
  Indexfond mit Aktien Parodie.  
  Aktienindexfond Parodie.  
  Börsenindexfond Parodie.


Versicherungen ('EVE )
 

  Lebensversicherung Parodie.  
  Rentenversicherung Parodie.  
  Leibrente Parodie.  
  Riester Parodie.  
  Riesterrente Parodie.


Firmenanteile ('ESE )
 

  Darlehn an Freunde Parodie.  
  Darlehn für Gründer Parodie.  
  Darlehn mit Gewinnbeteiligung Parodie.  
  Unternehmensanteile Parodie.  
  Firmenanteile Parodie.  
  Genussscheine Parodie.  
  Beteiligung Parodie.  
  Firmenbeteiligung Parodie.  
  Unternehmensbeteiligung Parodie.  
  Steuersparmodell Parodie.


Derivate ('EEFY )
 

  Derivate Parodie.  
  Derivate unübersichtlich Parodie.  
  Derivate komplexe Verträge Parodie.  
  Derivate komplexe Klauseln Parodie.  
  Derivate Kleingedrucktes Parodie.  
  Derivate kleingedruckt Parodie.  
  Derivate hohe Gebühren Parodie.  
  Derivate versteckte Gebühren Parodie.  
  Derivate kaum kontrollierbar Parodie.  
  Derivate versteckte Klauseln Parodie.  
  Derivate nur Experten verdienen Parodie.


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Verluste: Schutzrahmen / Regulierung ('EEYE )


Information über Schutz ('EEYE )
 

  Information der Anleger über Reglung Entschädigung Regulierung.  
  wesentlicher Bestandteil des Anlegerschutzes Regulierung.  
  Information für Anleger - etwaige Anwendung eines Systems der Entschädigung Regulierung.  
  Unterrichtung - potentielle Anleger - Entschädigungssystem Regulierung.
 

  Werbung mit Entschädigungsbetrag und Umfang / System der Entschädigung Regulierung.  
  Stabilität des Finanzsystems Regulierung.  
  Vertrauen der Anleger Regulierung.
 

  Zulassung von Finanzdienstleistern Regulierung.  
  Erhalt eines intakten Finanzsystems Regulierung.  
  ob Behörden den Anlegern bei Verlusten haftbar sind Regulierung.


Umfang des Schutzes ('EEYE )
 

  Entschädigung von Anlegern - Deckung Regulierung.  
  Höhe der Deckung durch Entschädigungssystemen Regulierung.  
  Umfang der Deckung durch Entschädigungssystemen Regulierung.  
  Finanzsektor Regulierung.  
  Gruppen von Anlageformen Regulierung.  
  Gruppen von Anlegern Regulierung.  
  Anlegerentschädigung - Berufsverbände Regulierung.  
  Systeme der Anlegerentschädigung unter der Verantwortung der Berufsverbände Regulierung.  
  Entschädigung der Anleger gesetzlich geregelt Regulierung.  
  Anlegerentschädigungssysteme gesetzlich eingerichtet Regulierung.


Deckungssumme ('EEYE )
 

  Deckungssumme für Verlust Regulierung.  
  weniger umfangreiche Deckung Regulierung.  
  höhere Deckung für Anleger Regulierung.  
  weiter gehende Deckung für Anleger Regulierung.  
  Prozentsatz der Forderung des Anlegers Regulierung.


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Verluste: wie Sie Ihr Geld zurück erhalten. / Regulierung ('EEYE )


System der Anlegerentschädigung ('EEYE )
 

  Der Schutz der Anleger Regulierung.  
  Anlegerschutz Regulierung.  
  Erhaltung des Vertrauens in das Finanzsystem Regulierung.  
  System der Anlegerentschädigung Regulierung.  
  EU Mitgliedstaaten System Entschädigung der Anleger Regulierung.  
  für Kleinanleger ein Mindestschutz Regulierung.  
  Wertpapierfirma nicht in der Lage, Verpflichtungen nachzukommen. Regulierung.  
  Geldanlage Kunden Regulierung.  
  Geldanlage-Unternehmen - Anleger-Kunden Regulierung.


Kleinanleger / Schutz ('EEYE )
 

  Kleinanleger - Zweigstellen von ausländischen Finanzdienstleistern Regulierung.  
  Kleinanleger erwerben Finanzdienstleistungen Regulierung.  
  Kleinanleger - grenzüberschreitende Dienstleistungen Regulierung.  
  Kleinanleger - vertrauensvoll Regulierung.  
  Finanzdienstleister im Inland Regulierung.  
  Geldanleger Mindestschutz gewährleistet Regulierung.


ausländische Finanzdienstleister ('EEYE )
 

  ausländischer Finanzdienstleister - im Rahmen der Niederlassungsfreiheit Regulierung.  
  ausländischer Finanzdienstleister - im freien Dienstleistungsverkehrs Regulierung.  
  in ihrem Herkunftsstaat keinem System der Anlegerentschädigung unterliegen Regulierung.  
  einem System der Einlagensicherung angehören ohne gleichwertigen Schutz Regulierung.  
  inländischer Anlegerschutz Regulierung.  
  inländisches Entschädigungssystems Regulierung.  
  inländisches System der Einlagensicherung Regulierung.  
  Vorschrift - Mitglied des inländischen Entschädigungssystems Regulierung.


Forderungen und Aufsicht ('EEYE )
 

  Finanzdienstleistung Regulierung.  
  Zweigstelle - rechtlich unselbständiger Teil eines Unternehmens Regulierung.  
  zuständige Behörde Regulierung.  
  Beaufsichtigung von Kreditinstituten Regulierung.
 

  System der Einlagensicherung Regulierung.  
  Finanzdienstleister nicht in der Lage, Verpflichtungen aus Forderungen der Anleger nachzukommen Regulierung.  
  Gericht - Entscheidung, der Forderungen der Anleger gegen Finanzdienstleister zum Ruhen bringt Regulierung.


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Verlustanzeige für Entschädigung / Rechtslage ('EEYE )


Anmeldung von Forderung / Fristen ('EEYE )
 

  Anleger ist ohne ungebührliche Verzögerung zu entschädigen Rechtslage.  
  sobald die Gültigkeit seiner Forderung festgestellt Rechtslage.  
  angemessener Zeitraum für die Anmeldung von Forderungen Rechtslage.  
  Frist für Anmeldung von Fonderung von Entschädigung abgelaufen Rechtslage.  
  Schadensersatz - Fristablauf sollte nicht eingewandt werden Rechtslage.  
  aus gutem Grund Forderung nicht rechtzeitig gemacht Rechtslage.


Forderung der Anleger / Bedingungen ('EEYE )
 

  Höhe einer Anlegerforderung Rechtslage.  
  Forderung - Vorschriften und Vertragsbedingungen Rechtslage.  
  Forderung - Betrag, Aufrechnung und Gegenforderung Rechtslage.  
  Forderung - Bewertung, Geld oder Wert Rechtslage.  
  Forderung - zugrunde legen Marktwerts Rechtslage.
 

  Forderungen im Zusammenhang mit Transaktionen Rechtslage.  
  Forderungen mit Strafverfahren - verurteilt wegen Geldwäsche Rechtslage.  
  Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche Rechtslage.  
  Geldwäsche - kein Anspruch auf Entschädigung Rechtslage.  
  Geldwäsche - kein Anspruch auf System der Entschädigung der Anleger Rechtslage.


Formalitäten / Entschädigung ('EEYE )
 

  Widerruf der Zulassung des Finanzdienstleisters Rechtslage.  
  kann Anleger nicht uneingeschränkt verfügen Rechtslage.  
  nicht uneingeschränkt über Einlagebetrag oder Wertpapiere verfügen Rechtslage.  
  Feststellung der Berechtigung der Forderung Rechtslage.  
  Feststellung der Höhe der Forderung Rechtslage.  
  Formalitäten für Erhalt von Entschädigung Rechtslage.


Geschäft und Manipulation / Kickback ('EYC )

 
  Unternehmen Kickback.  
  Auftragsvergabe Kickback.  
  Weißkragenkriminalität Kickback.  
  Medikamente Kickback.  
  Wissenschaft Kickback.  
  wissenschaftliche Studie Kickback.
 

  Glückspiel Kickback.  
  Sport Kickback.  
  Spielmanipulation Kickback.
 

  Steueroase Kickback.  
  Bankgeheimnis Kickback.  
  Geldwäsche Kickback.



Wahrheit? Wechselt alle 7 Tage. Wiederkommen!
"Börsengewinne sind Schmerzengeld. Erst kommen die Schmerzen, dann das Geld."- André Kostolany

Ein Bankier ist ein Mensch, der seinen Schirm verleiht, wenn die Sonne scheint und der ihn sofort zurück haben will, wenn es zu regnen beginnt. (Mark Twain, amerik. Schriftsteller, 1835-1903)

"Wer Zinsen versteht, kassiert sie, wer sie nicht versteht, bezahlt sie." (Richard Russel)

Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit. (Martin Luther King, am. Bürgerrechtler, 1929-1968)

Wer der Meinung ist, dass für Geld alles haben kann, gerät leicht in den Verdacht, dass er für Geld alles zu tun bereit ist. (Benjamin Franklin, am. Politiker, 1706-1790)



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Alles über PSEUCALC Pseudo -Kalkül, Pseudo-Science, Pseudo-Mathematik

(Photo: By Toni_(f) Frissell (1907-1988): Fashion model underwater, Florida,1947; Libr.of Congr.)


Wieder volles Einkommen durch Arbeit, volle Sozialversicherung, volle Bürgerrechte statt Ämter-Diktatur über Lebenswege.
Die Politiker greifen es nicht. Also müssen die Bürger es in die Hand nehmen.
Das VOX7 LIBRA KONZEPT zeigt das WIE. Auf vox7.com / Menu (dort Spalte rechts) finden Sie die Wahrheiten der Wissenschaft: Vollbeschäftigung IST möglich innerhalb von 12 Monaten. Es ist nur eine Frage des WIE. Die Wissenschaft hat die Antwort auf (fast) alles. Man muss ihr nur zuhören statt sich von der Lobby die Gesetze schreiben zu lassen.

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Ein Vermögen durch "Experten"-Rat verbrannt?
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(Photo: 2005 Eric Hensley, Creat.Comm. Attrib. ShareAlike 2.5 Lic.: A school burns, Aberdeen High School, state =Washington /US.)



Wie sie funktioniert - ihre zahlreichen Varianten - , und wieso das Meiste nie aufgedeckt wird, oder aufgedeckt wird, aber unverfolgt bleibt...

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Photo: Eug.Pivovarov, Russia.



(Image: "The Paradise", Copyright 2007 by Salvatore Di Giovanna. Free Art Lic. artlibre.org - commons.wikimedia.org/wiki/File:The_Paradise.JPG - The artists site: surrealvisionaryart.blogspot.com )



Ein Volkswirt hierzu: "Die Politiker als Retter der Spekulanten - mit dem Geld der korrekten Steuerzahler - Verschuldung zwei zukünftiger Generationen, die es abbezahlen sollen. Diese Absurdität ist eine totale.
Soziale Marktwirtschaft existiert nur noch auf dem Papier. Der Rahmen ist überspannt. Es geht so nicht weiter."

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(Photo: Male Lion and Cub Chitwa, eating a Cape Buffalo, South Africa / Northern Sabi Sand. By Luca Galuzzi,2004, galuzzi.it. Creat.Comm.Attr.ShareAlike 2.5 Lic.)



(Photo: "La liberté guidant le peuple" (1830). - By Eugène Delacroix ( 1798-1863). Non-digital technology: Irregular color pixels assembled manually.)


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Photo by Kahuroa, 2007: Poumatua (chief), carved; from the Maori meeting house Hotunui, Ngati Maru, Hauraki, built 1878. Now in the Auckland War Memorial Museum, New Zealand.



(Photo: Underwater Civilisation: Sadko in the Underwater Kingdom. By Ilya Yefimovich Repin (1844–1930) in 1876 (photo)graphed with manual pixel assembly. Slavic mythology; books, opera, film Sadko. Right-click on the image - beautyful!



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(Falls hierdurch vielleicht bald schuldenfrei,dürfen Sie die korrekten Teilbeträge / Gläubiger sodann freiwillig vergleichsartig bedienen... Falls dies gewählt, dann Bestätigung an Schufa zur Bedingung machen - über Umwandlung in verlustfreien Ratenvertrag... Durch Abtretungen und Anerkenntnisse können Sie gesetzesentsprechende Gleichbehandlung der Korrekten mit den anderen durchsetzen: Gerechtigkeit & Ethik diktieren, Aasgeier aushebeln.)


(Photo: 2007, Kevin Rofidal, US Coast Guard,)
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Wahrheit? Wechselt alle 7 Tage. Wiederkommen!
Das Geld, das man besitzt, ist das Instrument der Freiheit: das Geld, dem man nachjagt, ist das Instrument der Knechtschaft. (Jean-Jacques Rousseau, schw.-frz. Phil., 1712-1778)

"Ein Staat, der bereit ist, den Bürgern alles zu geben, ist ein Staat, der ihnen alles nehmen wird."

"Herr Bankdirektor, ich freue mich, Sie kennenzulernen. Ich habe schon viel von Ihnen gehört." - "Aber beweisen können Sie mir nichts!"

"Das waren noch Zeiten, als Geld noch mit o geschrieben wurde."

Der Neid ist die aufrichtigste Form der Anerkennung. (Wilhelm Busch, 1832-1908)




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